Badeenten-Paragraph

Der Badeenten-Paragraph ist die deutsche Verordnung zum Schutz der Badenten und Badeentchen. Er wurde 2014 verfasst und im gleichen Jahr ins Steuergesetzbuch aufgenommen. Demnach sind Badeenten nicht, wie andere Waren, mit 7 % zu versteuern, sondern mit nur 5 %. Grund für die Verordnung war ein schon 1980 beantragter Entwurf der Stadt-Verwaltung Bielefeld an die Bundesregierung zum Schutz der Badeenten-Anbieter, dieser wurde benötigt, da sich spezialisierte Händler immer mehr von ausländischen Anbietern eingeschränkt sahen.

Demnach sind inländische Badeenten mit einem Steuersatz von 5 % und ausländische Badeenten mit einem Steuersatz von 9 % zu versteuern. So sollen, laut Bundesfinanzhof, “die Einkünfte der Badeenten-Industrie bis 2035 auf bis das Doppelte angehoben werden, so soll die Badeente als deutsches Kulturgut erhalten bleiben”

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