Badeenten-Paragraph

Der Badeenten-Paragraph ist die deutsche Verordnung zum Schutz der Badenten und Badeentchen. Er wurde 2014 verfasst und im gleichen Jahr ins Steuergesetzbuch aufgenommen. Demnach sind Badeenten nicht, wie andere Waren, mit 7 % zu versteuern, sondern mit nur 5 %. Grund für die Verordnung war ein schon 1980 beantragter Entwurf der Stadt-Verwaltung Bielefeld an die Bundesregierung zum Schutz der Badeenten-Anbieter, dieser wurde benötigt, da sich spezialisierte Händler immer mehr von ausländischen Anbietern eingeschränkt sahen.

Demnach sind inländische Badeenten mit einem Steuersatz von 5 % und ausländische Badeenten mit einem Steuersatz von 9 % zu versteuern. So sollen, laut Bundesfinanzhof, „die Einkünfte der Badeenten-Industrie bis 2035 auf bis das Doppelte angehoben werden, so soll die Badeente als deutsches Kulturgut erhalten bleiben“

Abonnieren
Benachrichtige mich bei
guest
0 Kommentare
King-Antworten
Neuste Älteste
Inline Feedbacks
Alle schlechten Kommentare sehen
0
Teil uns deine Meinung mit, kommentiere!x
Share via
Copy link
Powered by Social Snap
Dullypedia
Datenschutz-Übersicht

Diese Website verwendet Cookies, damit wir dir die bestmögliche Benutzererfahrung bieten können. Cookie-Informationen werden in deinem Browser gespeichert und führen Funktionen aus, wie das Wiedererkennen von dir, wenn du auf unsere Website zurückkehrst, und hilft unserem Team zu verstehen, welche Abschnitte der Website für dich am interessantesten und nützlichsten sind.